Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM

Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit zurückkommen, herrscht oft Unsicherheit - auf beiden Seiten. Wie groß ist die Belastbarkeit? Wie hoch das Risiko eines Rückfalls? Und vor allem: Wie kann man es senken? Laut Gesetz sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen krankheitsbedingt gefehlt haben, ein BEM-Gespräch anzubieten. Sollte Ihr Unternehmen gerade einen personellen Engpass haben und den BEM-Berechtigten keine zeitnahen Gespräche anbieten können, besteht die Möglichkeit, dass ich als externer BEM-Beauftragter einspringe und die Gespräche übernehme.